Die Pflege kann sehr belastend für pflegende Angehörige sein. Umso wichtiger ist eine „Auszeit“ vom Pflegealltag.
Wenn die Pflege vorübergehend nicht durch die bisherige Pflegeperson erfolgen kann, können wir für Sie in dieser Zeit tätig werden. Voraussetzung ist die Feststellung eines Pflegegrades und die private Pflegeperson muss mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt haben.
Für eine stundenweise Verhinderungspflege (für eigene Arztbesuche, für die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, für Ihr Hobby, für Einkäufe oder um Freunde zu treffen) haben Sie einen Anspruch von 1.320,- € pro Kalenderjahr. Für die stundenweise Verhinderungspflege wird Ihr Pflegegeld nicht gekürzt.
Die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen und genehmigten Verhinderungspflege bis zum Höchstbetrag; der Leistungsanbieter, also wir, kann direkt mit der zuständigen Pflegekasse abrechnen.
Die Pflege und Betreuung unserer Kunden wird im Stundensatz abgerechnet. Anträge für die Verhinderungspflege erhalten Sie bei uns oder Ihrer Pflegekasse.